Pipescribe

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH

  1. Für alle Verträge mit Pipegenerator

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stöger

Ischlerstrasse 22

4802 Ebensee  

Österreich 

(nachfolgend: Verkäuferin) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Etwaigen Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2 VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertragsschluss kommt dadurch zustande, dass der Kunde der Verkäuferin einen Auftrag übermittelt, den sie durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt.

3 BEZAHLUNG

  1. Der in der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens nach erfolgter Lieferung zu begleichen. Bestehen Zweifel an der Solvenz des Kunden, ist die Verkäuferin berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder gegen Sicherheitsleistung vorzunehmen.
  2. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser der Verkäuferin den entsprechenden Verzugsschaden, mindestens in Höhe der gesetzlichen Zinsen, zu ersetzen. Weitergehende Schäden bleiben hiervon unberührt.
  3. Storniert der Kunde nach Vertragsschluss, werden Stornogebühren in Höhe von 30% des Nettopreises der Bestellung sofort fällig.
  4. Zahlungsbedingungen bei Lizenzverträgen:
    1.  Der Lizenznehmer hat für die von ihm vorgenommene Nutzung der Software die zwischen den Parteien vereinbarten Entgelte/Miete zu zahlen.
    2. Alle vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer gestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe.
    3. Der Lizenznehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Lizenznehmer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
    4. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Miete erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Quartalsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung oder den Betrieb der Software anfallenden Kosten erhöht haben. Der Lizenznehmer hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer nach Ablauf der in Satz 1 bezeichneten Frist eine entsprechende Herabsetzung der Miete verlangen.

4 PREISE UND VERSANDKOSTEN

  1. Die angegebenen Endpreise verstehen sich als Nettopreise. Ein Skonto wird nicht gewährt.
  2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet die Verkäuferin Versandkosten. Insofern erfolgt die Lieferung stets „ab Werk“, vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung.

5 LIEFERUNG

  1. Die Bestellung wird vom Hersteller der Ware (nachfolgend: Hersteller) an die vom Kunden angegebene Adresse übersandt. Für etwaige Verzögerungen bei der Anlieferung übernimmt die Verkäuferin keine Haftung. Eine Selbstabholung ist nach vorheriger Absprache möglich.
  2. Bei Lieferverzögerungen kommt die Verkäuferin nicht in Verzug, soweit die Verzögerung durch unrichtige und/oder unpünktliche Lieferung des Herstellers erfolgt, welche die Verkäuferin nicht zu vertreten hat.
  3. Weiterhin kommt die Verkäuferin nicht in Verzug, wenn die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten von einer Mitwirkungshandlung des Kunden abhängt, welche er nicht/ nicht fristgerecht vorgenommen hat.

6 GEFAHRENÜBERGANG

Die Gefahr der Verschlechterung oder des Verlusts der Ware geht mit Übergabe der Sendung an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

7 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung verbleibt die Ware im Eigentum der Verkäuferin. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln und haftet dabei für jeden an der Ware entstandenen Schaden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Der Kunde ist bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder diese als Sicherheit zu übereignen. Tut er dies ohne die vorherige Zustimmung der Verkäuferin, ist diese zum Rücktritt vom Kaufvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Etwaige weitergehende Rechte und Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft und insbesondere unter Zugrundelegung marktüblicher Preise an Dritte weiter zu veräußern. Etwaige Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf tritt er bereits jetzt in Höhe des von ihm geschuldeten Kaufpreises beziehungsweise des noch offenen Kaufpreises an die Verkäuferin ab.

8 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

  1. Im Rahmen der auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Kaufverträge wird hinsichtlich der Gewährleistung wie nachfolgend unterschieden:
  2. a) Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, bietet die Verkäuferin 12 Monate Gewähr für die Hard- und Softwareprodukte nach (Ab-)Lieferung der Ware an den Kunden. Für eine Haftung der Verkäuferin wegen vorsätzlichen Handelns gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht unverzüglich unter den Voraussetzungen des § 377 HGB rügt. Die Ware gilt dann als genehmigt.
  3. b) Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB, so richten sich seine Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit der Ausnahme, dass der Schadensersatzanspruch nach § 8 Abs. 3 und Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist.
  4. Solange die Gewährleistungsrechte ausgeübt werden können, schuldet die Verkäuferin die Betreuung ihrer Kunden im Zusammenhang mit Anwenderfragen und Störungen, die beim Einsatz der Software entstehen („First-Level-Support“). Eine darüber hinausgehende Hilfestellung wie die Störungsbeseitigung, das zur Verfügung stellen von Störungslösungen und etwaigen Updates („Second-Level-Support“) erbringt der Hersteller der Software.
  5. Für entstehende Schäden haftet die Verkäuferin nur, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch sie, ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist ihre Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
  6. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9 AUFRECHNUNGSVERBOT

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Verkäuferin unbestritten sind.

10 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

  1. Die Verkäuferin sowie der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Informationen geheim zu halten und keinem Dritten zu offenbaren. Dies erfasst auch die Pflicht, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die vor unbefugtem Zugriff Dritter auf geheimhaltungsbedürftige Informationen schützen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die für die Benutzung der erworbenen Ware erforderlichen Informationen wie Zugangsdaten an Dritte unbefugt weiterzugeben.
  2. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Geheimhaltungspflichten, behält sich die Verkäuferin vor, den ihr und/oder der Herstellerin der Ware entstandenen Schaden geltend zu machen.
  3. Die vorgenannten Pflichten bestehen für weitere 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der vollumfänglichen Vertragserfüllung oder Vertragsbeendigung fort.

11 VERTRAGSSPRACHE

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Sofern sich die Parteien einer weiteren Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

12 RECHTSWAHL, GERICHTSSTANDORT UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt hat, gilt Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstandort.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ganzes.

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